Zu Urkunde dessen

Obwohl der Begriff "Dont acte" (zu Urkunde dessen) im geläufigen Sprachegebrauch sehr häufig auftaucht, stößt er doch noch häufig auf Unverständnis in der Öffentlichkeit. Diese Formulierung, die aus dem Vokabular der Rechtssprache stammt, erscheint in der Fußzeile der unterschiedlichsten juristischen Urkunden (Heirats- oder Geburtsurkunden, Testamente, usw.) und mitunter auch am Ende eines Urteils.


Sein elliptischer Charakter - der sich ebenfalls bei anderen Ausdrücken wiederfindet, wie z. B. "où étant et parlant à" (wohin ich mich begeben und gesprochen habe mit) oder "plaise au tribunal" (Das Gericht möge meinem Antrag stattgeben) - ist der Beleg dafür, dass die Rechtssprache nicht immer gleichzusetzen ist mit weit ausschweifenden Erklärungen und Wortschwällen. Der Ausdruck bezieht sich auf das, was beurkundet wird (= den darüber stehenden Text) und ganz speziell auf das, was die fragliche Urkunde im juristischen Sinne ausmacht: Er bedeutet daher gleichzeitig "das Obenstehende wird zur Kenntnis genommen" (was auch der geläufige Sinn ist) und "Der obenstehende Texte bildet die vorliegende Urkunde."

"Dont acte" (zu Urkunde dessen) ist eine rituelle Formulierung, deren juristische Tragweite relativ begrenzt ist, die jedoch die Angabe zulässt, dass der Text dem Willen der Parteien (z. B. bei einer vor einem Notar erstellten Urkunde) oder dem des Richters (bei einer Gerichtsentscheidung) entspricht. Selbst wenn der juristische Wert des Ausdrucks zu relativieren ist, ist der Ausdruck "donner acte" (amtlich bestätigen) in Zivilverfahren ein ganz präziser Begriff: Eine Partei, die möchte, dass das Gericht eine ihrer Handlungen oder eine ihrer Behauptungen bestätigt, kann in der Tat beantragen, dass ihr diese "amtlich bestätigt werden" - "lui donner acte que ..." (z. B., dass sie sich vorbehält, einen eingehenderen Schriftsatz einzubringen oder dass sie sich vorbehält, zur Hauptsache zu klagen oder dass sie auf die Ausübung eines Rechts oder die Beantragung einer bestimmten Sache verzichtet. Mit der amtlichen Bestätigung durch das Gericht wird diese Behauptung rechtskräftig, so dass eine andere Gerichtsbarkeit - sofern kein Rechtsmittel eingelegt wird - anschließend nicht das Gegenteil behaupten kann." (Alexis Baumann, Rechtsanwalt). Daher der Begriff  "jugement de donner acte" (eine Bestätigung erteilendes Urteil), der ein "Urteil" bezeichnet, "das eine Tatsache oder eine Handlung der Parteien bestätigt (...) und für die es einen unumstößlichen Beweis liefert." (juristisches Vokabular Cornu). In diesem Fall wird der Begriff "dont acte" (zu Urkund dessen) von den Ausdrücken "donner acte de" (amtlich bestätigen) oder "donner acte que" (amtlich bestätigen, dass) ersetzt: "le Tribunal donne acte à la partie civile de sa constitution" (Das Gericht bestätigt dem Nebenkläger amtlich seinen Eintritt in das Verfahren; "(La Cour) Donne acte à la CPAM de ... du désistement partiel de son pourvoi..." ([Das Gericht] bestätigt der Krankenkasse ... amtlich den teilweisen Verzicht auf ihr Rechtsmittel..." ; "(Le Tribunal) Donne acte à la société X que la résolution afférente à la mise en distribution du dividende a été définitivement adoptée par assemblée générale du... ". ([Das Gericht) bestätigt der Firma X amtlich, dass der mit der Ausschüttung der Dividende verbundene Beschluss von der Hauptversammlung vom ... endgültig verabschiedet wurde.")

Übersetzung von"Dont acte" vom Französischen ins Englische

Es gibt im Englischen verschiedene Übersetzungsmöglichkeiten für "dont acte" (wobei die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt):

  • whereto I attest,
  • in witness whereof,
  • whereof record,
  • duly registered,
  • duly acknowledged.
Da es im Englischen kein entsprechendes Äquivalent gibt, sind diese Übersetzungen - ebenso wie die, die in den juristischen Wörterbüchern vorgeschlagen werden - zwangsläufig nur ungefähre Übertragungen, und vor der Wahl des passenden Begriffs muss der Kontext aufmerksam geprüft werden.

Quelle: Juripole