Subpoena duces tecum

Wenn der Begriff subpoena ("Vorladung") auch in allen zweisprachigen juristischen Wörterbüchern aufgeführt wird, so gilt dies doch nicht für subpoena duces tecum. Dieser zweite Begriff wird jedoch im amerikanischen Verfahren sehr häufig verwendet und bezeichnet dort "a type of subpoena that requires the witness to produce a document or documents pertinent to a proceeding. From the Latinduces tecum, meaning "you shall bring with you". » (www.law.cornell.edu)


Übersetzung von subpoena duces tecum

Sofern die subpoena duces tecum den Zeugen anweist, bestimmte Dokumente oder sonstiges Beweismittel vorzulegen, kann man dort nicht selten die folgende Art von Anweisungen finden: "To the person summoned: You are commanded to make available the documents and tangible things designated and described below (...) to permit such party or someone acting in his or her behalf to inspect and copy, test or sample such tangible things in your possession, custody or control."

Bevor man sich die Frage der Übersetzung dieses Begriffs stellt, ist darauf hinzuweisen, dass er von den französischsprachigen kanadischen Juristen häufig unübersetzt in seiner ursprünglichen Version verwendet wird: "(...) le Commissaire n'a pas compétence pour photocopier certains documents qu'il a reçus conformément à un subpoena duces tecum (...)" (Der Kommissar verfügt nicht über die Kompetenz, bestimmte Dokumente zu fotokopieren, die er gemäß einer Subpoena Duces Tecum erhalten hat (Kanadisches Kommissariat für Information); "Un subpoena duces tecum a été signifié au responsable du BCP lui enjoignant de comparaître pour déposer devant le représentant du commissaire et d'apporter certains documents." (Dem Verantwortlichen des BCP wurde eine Subpoena Duces Tecum zugestellt, indem er aufgefordert wurde, vor dem Vertreter des Kommissars auszusagen und bestimmte Dokumente mitzubringen) (Dokument des Büros des Kommissars an der bundesstaatlichen Magistratur). 

In anderen Fällen wir der Begriff im Französischen so übernommen, wie er ist, doch wird ihm eine erläuternde Übersetzung hinzugefügt, die seinen Sinn erklären soll: "Dans l'écriture déposée par la République de Croatie, s'agissant de l'injonction à produire, la subpoena duces tecum,... " (In dem von der Republik Kroatien eingereichten Schriftsatz, bei dem es sich um die Aufforderung einer Vorlage handelte, der Subpoena Duces Tecum, ..."  ; "la production d'enregistrements par le Président Nixon à la suite d'une subpoena duces tecum (injonction d'avoir à produire des documents), (...)." (Die Vorlage von Aufzeichnungen durch Präsident Nixon im Anschluss an eine Subpoena Duces Tecum (Aufforderung zur Vorlage von Dokumenten) . Bevor er eine Übersetzung beginnt, muss sich der Übersetzer die Frage nach der Notwendigkeit stellen, den ursprünglichen Begriff beizubehalten oder nicht.

Wenn es sich um die Übersetzung des Begriffes handelt, kann der Übersetzer neben den oben vorgeschlagenen Äquivalenzen für andere Lösungen optieren, darunter z. B. " ordonnance de production de pièces" (Verfügung zur Vorlage von Beweismitteln) oder "injonction de produire" (Anordnung zur Vorlage). Der Begriff "ordonnance de soit-communiqué" (Beschluss über die Inkenntnissetzung des Staatsanwaltes), der im juristischen Wörterbuch des Europarates vorgeschlagen wird, ist insofern zu vermeiden, als er ein anderes Konzept bezeichnet als das der Subpoena Duces Tecum: « Ordonnance par laquelle le juge d'instruction (...) ordonne la communication de la procédure d'un dossier au procureur de la République qui devra ensuite lui adresser ses réquisitions. » (Verfügung, mit der der Untersuchungsrichter... die Übermittlung des Verfahrens in einer Sache dem Staatsanwalt anordnet, der ihm anschließend seine Anträge zukommen zu lassen hat) (G. Cornu, Vocabulaire juridique)

Quelle: Juripole