Refoulement (Ausweisung, Ablehnung)

Der französische Übersetzer wird mitunter versucht sein, den Begriff "refoulement" im Bereich der Maßnahmen zur zwangsweisen Ausweisung von Ausländern zu verwenden, um insbesondere den englischen Begriff removal zu übersetzen. Obwohl das eine der möglichen Lösungen bleibt, kann "refouler" besondere Konnotationen bzw. einen besonderen "fachlichen" Gebrauch aufweisen. Er hat insbesondere in Frankreich eine historische Entwicklung durchgemacht. Die juristische Übersetzung des Begriffs "refoulement" kann mehrere Bedeutungen haben, die es im Einzelnen zu erläutern gilt.

Französisch / Englische Übersetzung von "Refoulement"

Früher sprach man in Frankreich von "refoulement", um das administrative Verfahren zu bezeichnen, das heute der "reconduite à la frontière" (Rückführung an die Grenze) entspricht.

Bei der Ausarbeitung der Genfer Konvention von 1951 über den Flüchtlingsstatus wollten die französischsprachigen Delegierten somit den Begriff des "Refoulement" , der Zurückweisung, neben dem Begriff "expulsion", Ausweisung, aufnehmen, um die verschiedenen Abweisungsverfahren der damaligen Zeit abzudecken. Das stellte nach Ansicht der englischsprachigen Delegierten von vornherein ein Übersetzungsproblem dar; so kann man in den vorbereitenden Arbeiten Folgendes lesen:

"Sir Leslie Brass (United Kingdom) concluded from the discussion that the notion of refoulement could apply to (a) refugees seeking admission, (b) refugees illegally present in a country, and (c) refugees admitted temporarily or conditionally. Referring to the practice followed in his own country, Sir Leslie stated that refugees who had been allowed to enter the United Kingdom could be sent out of the country only by expulsion or deportation. There was no concept in these cases corresponding to that of refoulement... Mr. Ordonneau (France) considered that the inclusion in the draft convention of a reference to the concept of refoulement would not in any way interfere with the administrative practices of countries such as the United Kingdom, which did not employ it, but that its exclusion from the draft convention would place countries like France and Belgium in a very difficult position." (UN Doc. E/AC.32/SR.21, Feb. 2, 1950, p. 5)

Da es für diesen Begriff keine genaue und passende Übersetzung gab, haben die Verfasser das Verb "refouler" in Klammern (nach dem Wort return) im englischen Text der Konvention stehenlassen. In diesem Kontext bezeichnet der Begriff die Überstellung eines Flüchtlings in ein Land, in dem er aufgrund seiner politischen oder religiösen Überzeugungen Verfolgungen zu befürchten hat. In diesem speziellen Sinne taucht der französische Begriff in den Texten in englischer Sprache im Zusammenhang mit dem Asylrecht immer noch auf.  

Im schweizerischen Recht beschränkt sich der Begriff "refoulement" auf die Entfernung von Flüchtlingen (Art. 5 des Asylrechte), während die Maßnahme des "refoulement" in Belgien noch zu dem Kanon der zwangsweisen Ausweisungen gehört, die auf alle Ausländer Anwendung finden. Ebenso wie noch weitere Begriffe im Bereich des Ausländerrechts, kann "refoulement" zu Verwechslungen führen, vor allen Dingen ohne Kontext. Sein allgemeiner Gebrauch wäre in einem Presseartikel nicht unbedingt fehl am Platz, doch ist Vorsicht geboten, wenn es darumgeht, einen juristischen Text zu übersetzen. Es wäre vielleicht besser, diesen Begriff nur im Asylrecht zu verwenden, d. h. in dem Sinne, der diesem Begriff von der Flüchtlinings-Konvention und von den internationalen Menschenrechten verliehen worden ist. Wenn es darum geht, einen generischen Begriff im Französischen zu finden, stellt "éloignement" (Entfernung) im Allgemeinen eine bessere Lösung dar.

Gesamte Quelle auf Juripole