| Living trust |
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Von allen Formen, die ein Trust annehmen kann, ist der Living Trust zweifelsohne eine der geläufigsten. Der Erfolg des Living Trust, der widerrufbar oder nicht widerrufbar sein kann, lässt sich zum Teil durch die Tatsache erklären, dass er im Gegensatz zum Testament die Möglichkeit bietet, das Probate Procedure (gerichtliche Testamentseröffnung) zu vermeiden, das häufig langwierig und kostspielig ist. Der Begriff living trust ist ein Synonym des de inter vivos trust, wie aus der folgenden Definition hervorgeht : "A revocable inter vivos trust (living trust) is created for the purpose of holding ownership to an individual's assets during the person's lifetime, and for distributing those assets after death. (...) It is called a living trust because it is created during the grantor's lifetime, and takes effect during the grantor's lifetime. By contrast, a will does not take effect until after death" (http://www.oag.state.ny.us/seniors/living_trust.html). Die Parteien eines Living Trust (und eines Trusts im Allgemeinen) sind der Grantor, der den Trust bildet, der Trustee, der dessen Verwaltung gemäß den Anweisungen des Grantors übernimmt, und der Beneficiary, auf dessen Rechnung der Trust gebildet wurde. Es ist anzumerken, dass, wenn der Grantor in den meisten Fällen übersetzt wird ("Constituant" - Gründer), der Trustee im Französischen häufig als solcher übernommen wird, wie z. B. in der französisch Fassung des Den Haager Abkommens von 1985 über Trusts, das auf die Anerkennung dieser Institution in den Ländern mit Bürgerlichem Gsetzbuch abzielt. Mögliche Übersetzungen des Begriffs Trustee in der französischen Sprache:
Übersetzungen des Begriffs "Living Trust" in die französische Sprache:
Je nach Kontext sind zwei englische / französische Übersetzungen denkbar: "trust entre vifs" (Trust unter Lebenden) stellt ganz sicher die allgemeinste Übersetzung dar, die in den meisten Fällen verwendet werden kann. Im kanadischen Kontext ist jedoch "fiducie entre vifs" (Treuhandverhältnis unter Lebenden) vorzuziehen, der der offiziellen Terminologie entspricht. Es ist anzumerken, dass der lateinische Begriff "inter vivos",der im Kontext des Common Law häufig vorkommt, ebenfalls im französischen Recht bekannt ist (siehe "donation inter vivos" - Schenkung unter Lebenden), jedoch scheint der Ausdruck "entre vifs" (unter Lebenden) im weiteren Sinne verwendet zu werden. Davon zeugt insbesondere der Beginn des Artikels 2 des Den Haager Abkommens:
Quelle Juripole |





